Strassenbau – Begründung für eine Verhinderungssatzung
Für die kommende und letzte SVV (Stadtverordnetenversammlung) in dieser Legislatur liegt den Abgeordneten ein Entwurf für eine Beteiligungssatzung für Maßnahmen des erschließenden Straßenbaus vor. Nachdem die SVV unseren Vorschlag aus dem Dezember mehrheitlich abgelehnt hat, da man eine zweite Befragung der Bürger ablehnte, ist jetzt genau diese zweite Befragung Bestandteil der von der Verwaltung vorgesehenen Beteiligungssatzung. Wir sind gespannt, wie sich die Abgeordneten dieses mal entscheiden werden. In Folge ist unsere Argumentation für eine Bürgerbeteiligung durch eine Verhinderungssatzung zu lesen.
Straßenbau scheint überregional gerade das Thema zu sein, welches die Menschen bewegt. Das ist natürlich, gerade nach dem werneuchener Beispiel der Goethestraße, nachvollziehbar. Wenn der Bürger Angst hat, Gremien oder Verwaltungen ausgeliefert zu sein, welche in der Lage wären, ihre Existenzen, zumindest finanziell, zu gefährden, dann muß Politik auch handeln.
Wir, die WiW, setzen uns nunmehr seit weit mehr als einem Jahr intensiv mit diesem Thema auseinander, um belastbare Antworten auf das zu Recht entstandene Unverständnis und die daraus resultierenden Fragen nach der Goethestraße zu geben.
Unsere Fragen waren:
Muss eine Stadt Straßen bauen?
Ja, das muß sie. Wenn die Instandhaltungskosten einer Straße für die Stadt höher sind, als der städtische Anteil bei der Erschließung derselben, dann ist die Stadt ihren Bürgen über deren Haushalt verpflichtet, die für alle Bürger kostengünstigste Variante zu wählen.
Wie muß eine Stadt Straßen bauen?
Eine Stadt muß einen richtliniengetreuen Straßenbau, und damit einen grundhaften Ausbau von Straßen verfolgen, da sichergestellt sein muß, dass bis auf absehbar längere Zeit keinerlei Instandhaltungskosten dieser Straße für die Stadt bestehen werden.
Darf die Stadt bei anliegerfinanziertem Straßenbau ohne Grenzen auf Grundlage ihren Satzungen Kosten auf die Anlieger umlegen?
Ganz klar, nein. Eine Straßenbaumaßnahme darf nicht zur Existenzbedrohung für den Anlieger werden. Allerdings können die Kosten für den einzelnen Anlieger sehr schnell explodieren. Schwierige Straßenentwässerung oder einseitige Bebauung sind Beispiele für Faktoren, welche die Umlagen in die Höhe treiben.
Grundsätzlich sind wir für einen städtischen Kostenanteil von lediglich 10% bei der Erschließung von Anliegerstraßen. Eine vergleichbar kleine Kommune wie Werneuchen kann sich in der Regel keine höheren Anteile erlauben, wie beispielsweise Bernau. Jedoch nur so lange, wie die Belastung des Bürgers nicht das Mittel der Belastungen der vergangenen Jahre übersteigt. Für alle Maßnahmen die teurer sind, muß von der Satzung abgewichen werden können um zum einen den Bürger nicht über Gebühr zu belasten. Zum anderen aber auch, um der Stadt die Möglichkeit zu geben, über kurz oder lang alle Straßen erschließen zu können.
Hierfür arbeiten wir intensiv an einer satzungskonformen „Sozialbremse“, welche wir noch in dieser Legislatur der Stadtverordnetenversammlung vorlegen werden.
Gibt es Alternativen?
Ja, die gibt es. Die Stadt kann natürlich die Instandhaltungsmaßnahmen einer Straße auf ein absolutes Minimum herunterfahren. Ob das im Interesse eines jeden Anliegers beziehungsweise Anwohners liegt, ist fraglich. Spätestens wenn die Müllabfuhr und die Post die Straßen nicht mehr befahren, ist wahrscheinlich eine gewisse Grenze erreicht.
Also können die Anlieger selber instandsetzen?
Wir halten das für eine gute Idee, die allerdings ein paar Problempunkte enthält. Alle Anlieger müssen mitmachen. Sozial schwach gestellte können weder stunden, noch werden sich Mitanlieger auf einen Erlaß einlassen. Für einen nicht normgegerechten Ausbau gibt es weder Zuschüsse noch Gewährleistungen. Dennoch ist ein solcher Versuch, wie ihn die Bürger von Stienitzaue gerade anstreben, unterstützenswert.
Soll der Bürger über eine Straßenbaumaßnahme mitentscheiden können?
Ja, das soll er. Wir haben dazu eine „Verhinderungssatzung“ als Beschlussvorlage zur SVV im Dezember eingereicht. Als Vorbild nutzen wir die bestehende Satzung der Stadt Bernau, welche wir aber um die nötige, mögliche Aussetzung der Instandsetzung der Straßen durch die Stadt erweitern.
Ein Kommentar von Sebastian Gellert